Re: Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft
Geschrieben von Norbert am 16. November 2005 18:58:05:
Als Antwort auf: Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 15. November 2005 22:23:26:
Was immer wieder übersehen wird:
Es geht um Fahrzeuge der Klasse M1. M1-Fahrzeuge sind Fahrzeuge der Personenbeförderung bis 3500kg. Punkt.
Das zGG unseres Clou liegt deutlich über den 3500kg. Das heißt: Ein Womo mit mehr als 3500kg ist niemals ein M1-Fahrzeug. Fahrzeuge über 3500kg fallen niemals in die Hubraum-Besteuerung, auch nicht nach der Neuregelung.
Da Niesmann so wunderbar solide (und schwere) Fahrzeuge gebaut hat, wiegen fast alle unsere Mobile mehr als die besagten M1-Fahrzeuge.
Also: Kein Grund zur Panik.
Außerdem: Das Land NRW hat im zuständigen Bund-Länder-Ausschuß beantragt, alle Womo nach Gewicht zu besteuern. Auch die unter 2800kg.
Viele Grüße
Norbert
PS: Ich bin Leiter einer deutschen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde und habe engen Kontakt mit meinen Kollegen vom Finanzamt. Beruhigt euch.