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Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 15. November 2005 22:23:26:

Hallo,
folgendes Schreiben meines Finanzamtes erhalten auf Grund meiner Nachfrage nach einer verbindlichen Auskunft. Werde mal die Passagen reintippen:
durch Art. 1 nr. 1 der 27. Verordnung zur Änderung der StrassenverkehrsZulassungsOrdnung /StVZO) vom 02. 11.2004 (BGBL.I S. 2712) wird § 23 ABs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung " Kombinationskraftwagen " unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8t.
Daraus folt, dass sich die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen ausschliesslich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äusseren Erscheinungsbild der Fahrzeuge richtet.
Wohnmobile sind in v e r k e h r s r e c h t l i c h e r Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge. Sie sind demgemäss als PKW zu qualifizieren und künftig nach dem Hubraum und nicht mehr nach dem Gewicht zu besteuern.
Soweit der amtliche Text. Also sind wir wie ich schon seit langen behaupte und auch glaube Personenkraftwagen!!!! Mit allen Rechten und Pflichten??? Meine Bitte verweist doch auf die aufgeführten ARt. und Gesetze und schreibt mal eure Automobilclubs an und verlangt Auskunft! Weist aber daraufhin dass ab 01.05. neue Rechtslage ist sonst kommt immer und immer wieder altes Recht. Schreibt auch ruhig mal euer Finanzamt an und verlangt eine verbindliche Auskunft zur Besteuerung der Wohnmobile aus wirtschaftlichen Gründen.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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